GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3055: Überwachung einer assistierenden Zirkulation, je angefangene…

Überwachung einer assistierenden Zirkulation, je angefangene Stunde

Die GOÄ-Ziffer 3055 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Überwachung einer assistierenden Zirkulation, je angefangene Stunde“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIII. Herzchirurgie). Sie ist mit 554 Punkten bewertet; das entspricht 32,29 € beim einfachen und 74,27 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 3055 erfasst die Überwachung einer assistierenden Zirkulation, berechnet je angefangene Stunde. Angewendet wird sie, wenn nach Anlage eines kreislaufunterstützenden Systems, etwa gemäß Ziffer 3054, dessen Funktion während einer Operation kontinuierlich überwacht werden muss, um die korrekte Arbeitsweise und die ausreichende Kreislaufunterstützung sicherzustellen. Die Leistung wird zeitbezogen abgerechnet, wobei jede angefangene Stunde der Überwachung berücksichtigungsfähig ist. Die amtliche Bestimmung stellt klar, dass diese Leistung nur während einer Operation berechnungsfähig ist; eine Überwachung außerhalb des operativen Rahmens, etwa auf einer Intensivstation nach Abschluss des Eingriffs, wird von dieser Ziffer nicht erfasst und ist entsprechend nicht nach 3055 abrechenbar.

Gebühren und Steigerungssatz

554 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach32,29 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach74,27 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach113,02 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Die Leistung nach Nummer 3055 ist nur während einer Operation berechnungsfähig

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3055

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3055?

Die GOÄ-Ziffer 3055 steht für „Überwachung einer assistierenden Zirkulation, je angefangene Stunde“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3055?

Die GOÄ-Ziffer 3055 ist mit 554 Punkten bewertet; das entspricht 32,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3055 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 74,27 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3055?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 3055 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.