GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3052: Perfusion der Koronararterien, zusätzlich zur Leistung nach…

Perfusion der Koronararterien, zusätzlich zur Leistung nach Nummer 3050

Die GOÄ-Ziffer 3052 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Perfusion der Koronararterien, zusätzlich zur Leistung nach Nummer 3050“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIII. Herzchirurgie). Sie ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen und 148,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 3052 vergütet die zusätzliche Perfusion der Koronararterien während einer Operation unter Einsatz der Herz-Lungen-Maschine und wird zusätzlich zur Leistung nach Ziffer 3050 berechnet. Angewendet wird sie, wenn während herzchirurgischer Eingriffe die Herzkranzgefäße gezielt separat mit Blut versorgt werden müssen, um den Herzmuskel während Phasen eingeschränkter normaler Durchblutung, etwa bei induziertem Herzstillstand, ausreichend mit Sauerstoff zu versorgen und dadurch vor Schädigung zu schützen. Die Leistung bildet diesen spezifischen Perfusionsschritt der Koronararterien ab, der als Ergänzung zur allgemeinen extrakorporalen Zirkulation zu verstehen ist. Von der Ziffer 3051, die die Hirnarterien betrifft, und der Ziffer 3053, die andere Organarterien betrifft, unterscheidet sie sich durch das speziell versorgte Gefäßgebiet.

Gebühren und Steigerungssatz

1110 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach64,70 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach148,81 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach226,45 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3052

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3052?

Die GOÄ-Ziffer 3052 steht für „Perfusion der Koronararterien, zusätzlich zur Leistung nach Nummer 3050“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3052?

Die GOÄ-Ziffer 3052 ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3052 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 148,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3052?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3052 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.