GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3000: Bronchotomie zur Entfernung von Fremdkörpern oder Tumoren

Bronchotomie zur Entfernung von Fremdkörpern oder Tumoren

Die GOÄ-Ziffer 3000 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Bronchotomie zur Entfernung von Fremdkörpern oder Tumoren“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XII. Thoraxchirurgie). Sie ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen und 371,35 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 3000 erfasst die Bronchotomie zur Entfernung von Fremdkörpern oder Tumoren, also die operative Eröffnung eines Bronchus, um darin befindliche Fremdkörper oder Tumormassen zu entfernen, die endoskopisch nicht sicher oder vollständig entfernt werden können. Angewendet wird sie, wenn ein Fremdkörper tief im Bronchialsystem sitzt oder ein Tumor die Bronchialwand betrifft und ein operativer Zugang zum Bronchus notwendig wird, um das Material sicher und vollständig zu bergen beziehungsweise zu resezieren. Die Leistung bildet den gezielten operativen Eingriff am Bronchus selbst ab und grenzt sich von größeren, resezierenden Eingriffen am Tracheobronchialsystem nach Ziffer 3001 ab, bei denen zusätzlich Resektion, Anastomose, Versteifung oder plastischer Ersatz vorgenommen werden.

Gebühren und Steigerungssatz

2770 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach161,46 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach371,35 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach565,10 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3000

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3000?

Die GOÄ-Ziffer 3000 steht für „Bronchotomie zur Entfernung von Fremdkörpern oder Tumoren“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3000?

Die GOÄ-Ziffer 3000 ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3000 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 371,35 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3000?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3000 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.