GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2997: Lobektomie und Lungensegmentresektion(en)

Lobektomie und Lungensegmentresektion(en)

Die GOÄ-Ziffer 2997 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Lobektomie und Lungensegmentresektion(en)“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XII. Thoraxchirurgie). Sie ist mit 5100 Punkten bewertet; das entspricht 297,27 € beim einfachen und 683,71 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 2997 vergütet die kombinierte Durchführung von Lobektomie und Lungensegmentresektion in einem Eingriff. Angewendet wird sie, wenn der Krankheitsprozess sowohl die Entfernung eines vollständigen Lungenlappens als auch zusätzlich die Resektion eines oder mehrerer Segmente eines anderen Lappens erfordert, etwa weil sich die Erkrankung über die Grenzen eines einzelnen Lappens hinaus ausgedehnt hat. Die Leistung fasst damit zwei unterschiedliche Resektionsformen zusammen, die in dieser Kombination einen größeren operativen Aufwand darstellen als jede der beiden Maßnahmen allein. Von den Ziffern 2995 und 2996, die jeweils nur eine der beiden Resektionsarten für sich abbilden, unterscheidet sich 2997 durch die gleichzeitige Kombination beider Eingriffe im Rahmen derselben Operation.

Gebühren und Steigerungssatz

5100 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach297,27 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach683,71 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach1.040,43 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2997

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2997?

Die GOÄ-Ziffer 2997 steht für „Lobektomie und Lungensegmentresektion(en)“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2997?

Die GOÄ-Ziffer 2997 ist mit 5100 Punkten bewertet; das entspricht 297,27 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2997 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 683,71 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2997?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2997 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.