GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2996: Lungensegmentresektion(en)

Lungensegmentresektion(en)

Die GOÄ-Ziffer 2996 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Lungensegmentresektion(en)“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XII. Thoraxchirurgie). Sie ist mit 4000 Punkten bewertet; das entspricht 233,15 € beim einfachen und 536,24 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 2996 beschreibt die Lungensegmentresektion, also die operative Entfernung eines oder mehrerer anatomisch definierter Lungensegmente unterhalb der Ebene eines ganzen Lappens. Sie wird angewendet, wenn ein Krankheitsprozess auf ein oder mehrere Segmente begrenzt ist und eine segmentale, organsparende Resektion ausreicht, ohne dass ein kompletter Lappen entfernt werden muss. Die Leistung bildet damit eine Zwischenstufe zwischen den kleineren, nicht anatomisch definierten Eingriffen nach Ziffer 2994 und der größeren Lobektomie nach Ziffer 2995 ab. Die Abgrenzung zur Ziffer 2997 liegt darin, dass dort Lobektomie und Segmentresektion in Kombination durchgeführt werden, während 2996 die alleinige Segmentresektion ohne gleichzeitige Lappenentfernung erfasst.

Gebühren und Steigerungssatz

4000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach233,15 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach536,24 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach816,02 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2996

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2996?

Die GOÄ-Ziffer 2996 steht für „Lungensegmentresektion(en)“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2996?

Die GOÄ-Ziffer 2996 ist mit 4000 Punkten bewertet; das entspricht 233,15 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2996 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 536,24 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2996?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2996 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.