GOÄ-Lexikon › Kapitel L: Chirurgie, Orthopädie
Lob- oder Pneumonektomie
Die GOÄ-Ziffer 2995 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Lob- oder Pneumonektomie“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XII. Thoraxchirurgie). Sie ist mit 3140 Punkten bewertet; das entspricht 183,02 € beim einfachen und 420,95 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Die Ziffer 2995 vergütet die Lob- oder Pneumonektomie, also die operative Entfernung eines ganzen Lungenlappens oder einer gesamten Lunge. Angewendet wird sie bei Erkrankungen, die eine vollständige Entfernung eines Lappens oder des gesamten Organs erforderlich machen, etwa bei ausgedehnten Tumoren oder schweren strukturellen Lungenschäden, bei denen eine kleinere, organsparende Resektion nicht ausreicht. Die Leistung erfasst sowohl die Lobektomie als auch die Pneumonektomie unter einer gemeinsamen Ziffer, unabhängig davon, ob ein einzelner Lappen oder die ganze Lunge entfernt wird. Von der Ziffer 2994 grenzt sie sich durch den deutlich größeren anatomischen Umfang der Resektion ab, von der Ziffer 2999 dadurch, dass dort zusätzlich intraperikardiale Gefäßversorgung und Lymphknotenausräumung mit erfasst sind.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 183,02 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 420,95 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 640,58 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 2995 steht für „Lob- oder Pneumonektomie“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 2995 ist mit 3140 Punkten bewertet; das entspricht 183,02 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 420,95 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2995 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.