GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2976: Ausräumung eines Hämatothorax

Ausräumung eines Hämatothorax

Die GOÄ-Ziffer 2976 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ausräumung eines Hämatothorax“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XII. Thoraxchirurgie). Sie ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen und 268,12 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 2976 vergütet die operative Ausräumung eines Hämatothorax, also die chirurgische Entleerung von Blut aus dem Pleuraraum, das sich nach traumatischer oder postoperativer Blutung dort angesammelt hat. Angewendet wird sie, wenn eine reine Punktion oder Drainage nicht ausreicht und ein operativer Zugang zum Pleuraraum notwendig ist, um das geronnene Blut und eventuelle Koagel vollständig zu entfernen und dadurch eine Kompression der Lunge sowie eine spätere Schwartenbildung zu verhindern. Die Leistung erfasst den Eingriff als eigenständige operative Maßnahme, unabhängig davon, ob der Hämatothorax unfallbedingt, iatrogen oder im Rahmen einer anderen Grunderkrankung entstanden ist. Sie ist von der einfachen Pleurapunktion oder Drainageanlage abzugrenzen, die als geringerer Eingriff gilt, sowie von größeren thorakalen Eröffnungen, wenn diese zusätzlich andere Strukturen betreffen.

Gebühren und Steigerungssatz

2000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach116,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach268,12 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach408,01 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2976

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2976?

Die GOÄ-Ziffer 2976 steht für „Ausräumung eines Hämatothorax“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2976?

Die GOÄ-Ziffer 2976 ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2976 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 268,12 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2976?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2976 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.