GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2977: Thorakokaustik bei Spontanpneumothorax

Thorakokaustik bei Spontanpneumothorax

Die GOÄ-Ziffer 2977 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Thorakokaustik bei Spontanpneumothorax“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XII. Thoraxchirurgie). Sie ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen und 99,07 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 2977 beschreibt die Thorakokaustik, ein endoskopisches Verfahren zur Verödung von Pleurablasen oder -bullae mittels Elektro- oder Laserkoagulation im Rahmen eines Spontanpneumothorax. Sie kommt zur Anwendung, wenn bei rezidivierendem oder anhaltendem Spontanpneumothorax die ursächlichen subpleuralen Bläschen thorakoskopisch verödet werden sollen, um weitere Luftaustritte aus der Lunge zu verhindern und die Lungenausdehnung dauerhaft zu sichern. Der Eingriff wird typischerweise über einen thorakoskopischen Zugang durchgeführt und dient sowohl der Behebung der akuten Situation als auch der Rezidivprophylaxe. Von reinen Drainagemaßnahmen bei Pneumothorax unterscheidet sich die Thorakokaustik dadurch, dass sie gezielt die Blasenwand veröden. Von größeren Lungenresektionen grenzt sie sich ab, weil kein Gewebe entfernt, sondern nur koaguliert wird.

Gebühren und Steigerungssatz

739 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach43,07 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach99,07 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach150,76 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2977

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2977?

Die GOÄ-Ziffer 2977 steht für „Thorakokaustik bei Spontanpneumothorax“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2977?

Die GOÄ-Ziffer 2977 ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2977 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 99,07 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2977?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2977 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.