GOÄ-Lexikon › Kapitel L: Chirurgie, Orthopädie
Operative Entfernung eines Pleuraempyems – gegebenenfalls einschließlich Rippenresektion(en)
Die GOÄ-Ziffer 2979 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Entfernung eines Pleuraempyems – gegebenenfalls einschließlich Rippenresektion(en)“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XII. Thoraxchirurgie). Sie ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen und 148,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Die Ziffer 2979 erfasst die operative Entfernung eines Pleuraempyems, also die chirurgische Sanierung einer eitrigen Entzündung des Pleuraraums, wenn eine konservative Drainage nicht zur Ausheilung führt. Angewendet wird sie bei chronischen oder organisierten Empyemen, bei denen verdickte, entzündlich veränderte Pleuraanteile und Eiteransammlungen operativ ausgeräumt werden müssen, um die Lungenentfaltung wiederherzustellen. Die Leistung schließt gegebenenfalls die Resektion einzelner Rippen ein, wenn dies für einen ausreichenden operativen Zugang zum Empyemraum erforderlich ist; die Rippenresektion ist damit als Teil der Gesamtleistung mit abgegolten und nicht gesondert berechnungsfähig. Von einfachen Drainageeingriffen bei akutem Empyem unterscheidet sich diese Ziffer durch den operativen, meist offenen Charakter der Sanierung, der bei chronifizierten Verläufen notwendig wird.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 64,70 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 148,81 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 226,45 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 2979 steht für „Operative Entfernung eines Pleuraempyems – gegebenenfalls einschließlich Rippenresektion(en)“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 2979 ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 148,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2979 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.