GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2953: Thorakoplastik

Thorakoplastik

Die GOÄ-Ziffer 2953 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Thorakoplastik“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XII. Thoraxchirurgie). Sie ist mit 3140 Punkten bewertet; das entspricht 183,02 € beim einfachen und 420,95 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2953 erfasst die Thorakoplastik als operatives Verfahren zur dauerhaften Verkleinerung des Thoraxraums durch Entfernung oder Mobilisierung von Rippenabschnitten, wodurch die Brustwand nach innen kollabiert und eine darunterliegende Lungenhöhle oder ein Restraum verschlossen wird. Angewendet wird die Grundform der Thorakoplastik insbesondere bei chronischen Empyemresthöhlen oder bei Kavernen, die sich nach Lungenerkrankungen nicht spontan verschließen, wenn eine dauerhafte Verkleinerung des Pleuraraums zur Ausheilung erforderlich ist. Die Ziffer bezeichnet die Basisleistung ohne die zusätzlichen Operationsschritte, die in den nachfolgenden, spezifischeren Ziffern beschrieben sind: Ziffer 2954 ergänzt die Höhleneröffnung beziehungsweise Jalousieplastik, Ziffer 2955 die Entschwartung mit gegebenenfalls Muskelimplantation, und Ziffer 2959 betrifft die Korrekturthorakoplastik als Folgeeingriff nach einer vorangegangenen Operation.

Gebühren und Steigerungssatz

3140 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach183,02 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach420,95 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach640,58 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2953

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2953?

Die GOÄ-Ziffer 2953 steht für „Thorakoplastik“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2953?

Die GOÄ-Ziffer 2953 ist mit 3140 Punkten bewertet; das entspricht 183,02 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2953 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 420,95 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2953?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2953 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.