GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2951: Resektion mehrerer benachbarter Rippen, als selbständige…

Resektion mehrerer benachbarter Rippen, als selbständige Leistung

Die GOÄ-Ziffer 2951 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Resektion mehrerer benachbarter Rippen, als selbständige Leistung“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XII. Thoraxchirurgie). Sie ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen und 148,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2951 erfasst die Resektion mehrerer benachbarter Rippen als selbständige Leistung, also die operative Entfernung von mindestens zwei aneinandergrenzenden Rippenabschnitten unabhängig von einer sonstigen größeren Thoraxoperation. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein Krankheitsprozess, etwa ein ausgedehnter Tumor der Brustwand, eine Osteomyelitis oder eine traumatische Schädigung, mehrere nebeneinanderliegende Rippen betrifft und deren gemeinsame Entfernung erforderlich macht. Wie bei Ziffer 2950 setzt die Bezeichnung 'selbständige Leistung' voraus, dass die Rippenresektion nicht lediglich als Zugangsweg zu einer anderen Operation, etwa einer Lungenresektion, dient, sondern eigenständig indiziert ist. Die Abgrenzung zu Ziffer 2950 liegt in der Anzahl der resezierten Rippen: dort eine einzelne, hier mehrere benachbarte Rippen in einer Sitzung.

Gebühren und Steigerungssatz

1110 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach64,70 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach148,81 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach226,45 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2951

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2951?

Die GOÄ-Ziffer 2951 steht für „Resektion mehrerer benachbarter Rippen, als selbständige Leistung“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2951?

Die GOÄ-Ziffer 2951 ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2951 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 148,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2951?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2951 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.