GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2950: Resektion einer Rippe, als selbständige Leistung

Resektion einer Rippe, als selbständige Leistung

Die GOÄ-Ziffer 2950 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Resektion einer Rippe, als selbständige Leistung“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XII. Thoraxchirurgie). Sie ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen und 99,07 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2950 betrifft die Resektion einer einzelnen Rippe als selbständige, eigenständig indizierte Leistung, also nicht als bloßer Zugangsweg im Rahmen einer anderen Thoraxoperation. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine Rippe wegen eines eigenständigen Krankheitsprozesses entfernt werden muss, etwa bei einem Rippentumor, einer chronischen Osteomyelitis der Rippe oder zur Gewinnung von Probematerial für eine histologische Untersuchung. Der Begriff 'selbständige Leistung' grenzt die Ziffer ausdrücklich von der Rippenresektion ab, die lediglich als operativer Zugang zu tieferliegenden Strukturen im Rahmen einer größeren Thorax- oder Lungenoperation dient und dort nicht gesondert berechnet wird. Von der Resektion mehrerer benachbarter Rippen nach Ziffer 2951 unterscheidet sie sich durch die Beschränkung auf eine einzelne Rippe.

Gebühren und Steigerungssatz

739 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach43,07 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach99,07 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach150,76 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2950

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2950?

Die GOÄ-Ziffer 2950 steht für „Resektion einer Rippe, als selbständige Leistung“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2950?

Die GOÄ-Ziffer 2950 ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2950 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 99,07 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2950?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2950 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.