GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2897: Beseitigung eines arteriovenösen Shunts

Beseitigung eines arteriovenösen Shunts

Die GOÄ-Ziffer 2897 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Beseitigung eines arteriovenösen Shunts“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XI. Gefäßchirurgie). Sie ist mit 1200 Punkten bewertet; das entspricht 69,94 € beim einfachen und 160,87 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2897 erfasst die operative Beseitigung eines zuvor angelegten arteriovenösen Shunts, also die Rückgängigmachung der Verbindung zwischen Arterie und Vene. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein Dialyseshunt nicht mehr benötigt wird, etwa nach erfolgreicher Nierentransplantation, oder wenn Komplikationen wie eine Shuntinfektion, ein Aneurysma, eine Steal-Symptomatik mit Minderdurchblutung der Hand oder eine Herzinsuffizienz durch zu hohen Shuntfluss eine Entfernung erforderlich machen. Der Eingriff umfasst die Durchtrennung und den Verschluss der arteriovenösen Verbindung sowie die Wiederherstellung getrennter Gefäßverhältnisse. Die Ziffer bildet damit das Gegenstück zu den Anlage-Leistungen nach Ziffer 2895 und 2896 und ist unabhängig davon anzusetzen, ob der ursprüngliche Shunt direkt oder mittels Transplantat angelegt worden war.

Gebühren und Steigerungssatz

1200 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach69,94 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach160,87 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach244,81 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2897

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2897?

Die GOÄ-Ziffer 2897 steht für „Beseitigung eines arteriovenösen Shunts“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2897?

Die GOÄ-Ziffer 2897 ist mit 1200 Punkten bewertet; das entspricht 69,94 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2897 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 160,87 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2897?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2897 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.