GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2891: Rekonstruktive Operation an den Körpervenen unter Ausschluß…

Rekonstruktive Operation an den Körpervenen unter Ausschluß der Hohlvenen (Thrombektomie, Transplantatersatz, Bypassoperation) – gegebenenfalls einschließlich Anlegen einer temporären arteriovenösen Fistel

Die GOÄ-Ziffer 2891 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Rekonstruktive Operation an den Körpervenen unter Ausschluß der Hohlvenen (Thrombektomie, Transplantatersatz, Bypassoperation) – gegebenenfalls einschließlich Anlegen einer temporären arteriovenösen Fistel“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XI. Gefäßchirurgie). Sie ist mit 3000 Punkten bewertet; das entspricht 174,86 € beim einfachen und 402,18 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2891 betrifft rekonstruktive Operationen an den Körpervenen mit Ausnahme der Hohlvenen (Vena cava), etwa Thrombektomie, Ersatz durch ein Transplantat oder Bypassoperation. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine größere Körpervene wegen thrombotischen Verschlusses, Verletzung oder tumorbedingter Infiltration operativ wiederhergestellt werden muss, sei es durch Ausräumung des Thrombus, durch Einsetzen eines Gefäßersatzes oder durch Anlage einer Umgehungsstrecke. Die Vena cava selbst ist ausdrücklich ausgenommen und wird über andere Ziffern (etwa 2898, 2899) abgerechnet. Die Formulierung 'gegebenenfalls' verweist darauf, dass je nach operativem Befund unterschiedliche Techniken (Thrombektomie, Ersatz, Bypass) unter derselben Ziffer zusammengefasst sind und nicht additiv nebeneinander berechnet werden. Die Ziffer dient damit als Sammelposition für die rekonstruktive Venenchirurgie außerhalb der herznahen Hohlvenen.

Gebühren und Steigerungssatz

3000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach174,86 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach402,18 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach612,02 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2891

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2891?

Die GOÄ-Ziffer 2891 steht für „Rekonstruktive Operation an den Körpervenen unter Ausschluß der Hohlvenen (Thrombektomie, Transplantatersatz, Bypassoperation) – gegebenenfalls einschließlich Anlegen einer temporären arteriovenösen Fistel“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2891?

Die GOÄ-Ziffer 2891 ist mit 3000 Punkten bewertet; das entspricht 174,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2891 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 402,18 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2891?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2891 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.