GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2895: Anlage eines arteriovenösen Shunts zur Hämodialyse

Anlage eines arteriovenösen Shunts zur Hämodialyse

Die GOÄ-Ziffer 2895 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Anlage eines arteriovenösen Shunts zur Hämodialyse“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XI. Gefäßchirurgie). Sie ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen und 198,41 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2895 beschreibt die operative Anlage eines arteriovenösen Shunts zur Hämodialyse, in der Praxis meist als Cimino-Brescia-Fistel am Unterarm, bei der eine Arterie direkt mit einer benachbarten Vene verbunden wird. Der Shunt schafft einen Gefäßzugang mit ausreichendem Blutfluss, der für die wiederholte Punktion bei der chronischen Dialysebehandlung notwendig ist, etwa bei Patienten mit terminaler Niereninsuffizienz vor Beginn der Hämodialyse. Die Ziffer erfasst die direkte End-zu-Seit- oder Seit-zu-Seit-Anastomose ohne Verwendung von zusätzlichem Fremd- oder Eigenmaterial. Abzugrenzen ist sie von Ziffer 2896, die dieselbe Indikation betrifft, jedoch mit Interposition eines freien Transplantats zwischen Arterie und Vene, etwa wenn die Gefäße für eine direkte Anastomose zu weit voneinander entfernt oder ungeeignet sind.

Gebühren und Steigerungssatz

1480 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach86,27 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach198,41 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach301,93 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2895

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2895?

Die GOÄ-Ziffer 2895 steht für „Anlage eines arteriovenösen Shunts zur Hämodialyse“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2895?

Die GOÄ-Ziffer 2895 ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2895 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 198,41 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2895?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2895 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.