GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2808: Operative Entnahme einer Vene zum Gefäßersatz

Operative Entnahme einer Vene zum Gefäßersatz

Die GOÄ-Ziffer 2808 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Entnahme einer Vene zum Gefäßersatz“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XI. Gefäßchirurgie). Sie ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen und 53,62 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer bildet die operative Entnahme einer Vene zum Zweck des Gefäßersatzes ab. Sie wird angewendet, wenn ein venöses Gefäßstück operativ gewonnen wird, um es an anderer Stelle als Ersatzmaterial für ein geschädigtes Gefäß einzusetzen, etwa im Rahmen eines gefäßchirurgischen Bypassverfahrens. Erfasst wird allein der Entnahmevorgang der Vene, nicht die anschließende Verwendung oder Einnaht an der Zielstelle. Von der Entnahme einer Arterie zum Gefäßersatz nach Nummer 2807 unterscheidet sie sich durch die Art des entnommenen Gefäßes, venös statt arteriell, während beide Leistungen inhaltlich denselben Zweck verfolgen, nämlich die Gewinnung von körpereigenem Ersatzmaterial für einen gefäßrekonstruktiven Eingriff an anderer Stelle.

Gebühren und Steigerungssatz

400 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach23,31 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach53,62 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach81,60 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2808

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2808?

Die GOÄ-Ziffer 2808 steht für „Operative Entnahme einer Vene zum Gefäßersatz“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2808?

Die GOÄ-Ziffer 2808 ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2808 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 53,62 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2808?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2808 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.