GOÄ-Lexikon › Kapitel L: Chirurgie, Orthopädie
Rekonstruktive Operation einer extrakranialen Hirnarterie
Die GOÄ-Ziffer 2820 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Rekonstruktive Operation einer extrakranialen Hirnarterie“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XI. Gefäßchirurgie). Sie ist mit 3140 Punkten bewertet; das entspricht 183,02 € beim einfachen und 420,95 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 2820 erfasst die rekonstruktive Operation einer extrakranialen Hirnarterie, also eines hirnversorgenden Gefäßabschnitts außerhalb des Schädels wie der Arteria carotis. Angewendet wird sie bei Eingriffen zur Beseitigung von Engstellen oder Verschlüssen dieser Gefäße, etwa im Rahmen der Schlaganfallprävention bei relevanter Carotisstenose, wenn das Gefäß durch eine Rekonstruktion wiederhergestellt wird. Die Leistung bildet die Grundform des Eingriffs ohne zusätzliche technische Erweiterung ab. Sie ist von der nachfolgenden Ziffer 2821 abzugrenzen, die denselben Grundeingriff beschreibt, jedoch zusätzlich mit dem Anlegen eines Shunts verbunden ist, welcher während der Operation die zerebrale Durchblutung sichert. Ohne einen solchen Shunt kommt ausschließlich 2820 zum Ansatz, sodass die Unterscheidung zwischen beiden Nummern maßgeblich vom intraoperativen Einsatz dieser zusätzlichen Maßnahme abhängt.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 183,02 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 420,95 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 640,58 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 2820 steht für „Rekonstruktive Operation einer extrakranialen Hirnarterie“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 2820 ist mit 3140 Punkten bewertet; das entspricht 183,02 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 420,95 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2820 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.