GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2807: Operative Entnahme einer Arterie zum Gefäßersatz

Operative Entnahme einer Arterie zum Gefäßersatz

Die GOÄ-Ziffer 2807 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Entnahme einer Arterie zum Gefäßersatz“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XI. Gefäßchirurgie). Sie ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen und 99,07 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die operative Entnahme einer Arterie zum Zweck des Gefäßersatzes. Sie wird angewendet, wenn ein arterielles Gefäßstück operativ gewonnen wird, um es an anderer Stelle des Körpers als Ersatzmaterial für ein erkranktes oder verschlossenes Gefäß zu verwenden, etwa im Rahmen einer gefäßrekonstruktiven Operation. Die Leistung betrifft ausschließlich den Entnahmevorgang der Arterie, nicht die anschließende Implantation an der eigentlichen Ersatzstelle, die gesondert zu betrachten ist. Von der Entnahme einer Vene zum Gefäßersatz nach Nummer 2808 unterscheidet sie sich durch die Art des entnommenen Gefäßes, arteriell statt venös, während der grundsätzliche Leistungsinhalt, die Gewinnung von Ersatzmaterial für die Gefäßchirurgie, vergleichbar ist.

Gebühren und Steigerungssatz

739 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach43,07 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach99,07 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach150,76 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2807

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2807?

Die GOÄ-Ziffer 2807 steht für „Operative Entnahme einer Arterie zum Gefäßersatz“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2807?

Die GOÄ-Ziffer 2807 ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2807 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 99,07 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2807?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2807 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.