GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2699: Anlegen und Fixation einer Schiene am gebrochenen Ober- oder…

Anlegen und Fixation einer Schiene am gebrochenen Ober- oder Unterkiefer

Die GOÄ-Ziffer 2699 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Anlegen und Fixation einer Schiene am gebrochenen Ober- oder Unterkiefer“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie). Sie ist mit 2200 Punkten bewertet; das entspricht 128,23 € beim einfachen und 294,93 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die konservative Versorgung einer Ober- oder Unterkieferfraktur durch Anlegen und Fixieren einer Schiene, also ohne operative Osteosynthese. Angewendet wird sie, wenn ein Bruch des Kieferknochens durch eine intraoral angepasste und befestigte Schiene ruhiggestellt und in korrekter Stellung gehalten wird, etwa zur Reposition und Retention der Fragmente bis zur knöchernen Konsolidierung. Die Leistung umfasst sowohl die Herstellung beziehungsweise Anpassung der Schiene als auch deren Befestigung am Kiefer. Sie grenzt sich von den operativen Verfahren nach den Nummern 2705 und 2706 ab, bei denen eine disloziert verheilte Fraktur durch Osteotomie und Osteosynthese korrigiert wird: Nummer 2699 betrifft die primäre, nicht-operative Schienenversorgung der frischen Fraktur, nicht deren spätere operative Korrektur.

Gebühren und Steigerungssatz

2200 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach128,23 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach294,93 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach448,81 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2699

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2699?

Die GOÄ-Ziffer 2699 steht für „Anlegen und Fixation einer Schiene am gebrochenen Ober- oder Unterkiefer“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2699?

Die GOÄ-Ziffer 2699 ist mit 2200 Punkten bewertet; das entspricht 128,23 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2699 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 294,93 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2699?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2699 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.