GOÄ-LexikonKapitel C: Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

GOÄ-Ziffer 265: Auffüllung eines subkutanen Medikamentenreservoirs oder…

Auffüllung eines subkutanen Medikamentenreservoirs oder Spülung eines Ports, je Sitzung

Die GOÄ-Ziffer 265 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Auffüllung eines subkutanen Medikamentenreservoirs oder Spülung eines Ports, je Sitzung“ (Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen, Abschnitt I. Anlegen von Verbänden). Sie ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen und 8,04 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 265 vergütet die Auffüllung eines subkutanen Medikamentenreservoirs oder die Spülung eines Ports, jeweils je Sitzung. Diese Leistung betrifft die routinemäßige Wiederbefüllung eines unter die Haut implantierten Reservoirs, etwa zur kontinuierlichen Schmerz- oder Medikamentenzufuhr, sowie die Spülung eines implantierten Portsystems, die zur Funktionserhaltung und Vermeidung von Verstopfungen des Zugangs regelmäßig erforderlich ist. Beide Tätigkeiten werden unter derselben Ziffer erfasst, da sie im Umgang mit einem bereits liegenden subkutanen Zugangssystem vergleichbaren pflegerisch-technischen Aufwand bedeuten. Abzugrenzen ist Ziffer 265 von Ziffer 265a, die sich nicht auf ein Medikamentenreservoir oder einen Port, sondern spezifisch auf die Auffüllung eines Hautexpanders bezieht, wie er etwa in der plastischen Chirurgie zur Hautdehnung verwendet wird.

Gebühren und Steigerungssatz

60 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach3,50 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach8,04 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach12,24 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 265

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 265?

Die GOÄ-Ziffer 265 steht für „Auffüllung eines subkutanen Medikamentenreservoirs oder Spülung eines Ports, je Sitzung“ und gehört zu Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 265?

Die GOÄ-Ziffer 265 ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 265 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 8,04 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 265?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 265 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.