GOÄ-LexikonKapitel C: Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

GOÄ-Ziffer 259: Legen eines Periduralkatheters – in Verbindung mit der Anlage…

Legen eines Periduralkatheters – in Verbindung mit der Anlage eines subkutanen Medikamentenreservoirs

Die GOÄ-Ziffer 259 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Legen eines Periduralkatheters – in Verbindung mit der Anlage eines subkutanen Medikamentenreservoirs“ (Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen, Abschnitt I. Anlegen von Verbänden). Sie ist mit 600 Punkten bewertet; das entspricht 34,97 € beim einfachen und 80,44 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 259 betrifft das Legen eines Periduralkatheters in Verbindung mit der gleichzeitigen Anlage eines subkutanen Medikamentenreservoirs. Diese Kombination wird eingesetzt, wenn eine kontinuierliche oder wiederholte peridurale Medikamentengabe über einen längeren Zeitraum vorgesehen ist, etwa in der Langzeit-Schmerztherapie, und das Reservoir die praktische Anbindung an eine Pumpe oder wiederholte Befüllung ermöglicht, ohne dass jedes Mal neu punktiert werden muss. Die Ziffer bildet damit ausdrücklich die Kombinationsleistung aus Katheteranlage und Reservoiranlage ab, nicht das bloße Legen eines Periduralkatheters allein. Abzugrenzen ist sie von der einzelnen periduralen Injektion nach Ziffer 256, die keinen liegenden Zugang mit Reservoiranbindung voraussetzt, sondern eine punktuelle Applikation beschreibt.

Gebühren und Steigerungssatz

600 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach34,97 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach80,44 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach122,40 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 259

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 259?

Die GOÄ-Ziffer 259 steht für „Legen eines Periduralkatheters – in Verbindung mit der Anlage eines subkutanen Medikamentenreservoirs“ und gehört zu Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 259?

Die GOÄ-Ziffer 259 ist mit 600 Punkten bewertet; das entspricht 34,97 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 259 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 80,44 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 259?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 259 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.