GOÄ-Lexikon › Kapitel L: Chirurgie, Orthopädie
Interfaszikuläre mikrochirurgische Nervennaht ohne Verwendung eines autologen Transplantats
Die GOÄ-Ziffer 2588 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Interfaszikuläre mikrochirurgische Nervennaht ohne Verwendung eines autologen Transplantats“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt VIII. Neurochirurgie). Sie ist mit 2100 Punkten bewertet; das entspricht 122,40 € beim einfachen und 281,53 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Die Ziffer bildet die interfaszikuläre mikrochirurgische Nervennaht ab, bei der die einzelnen Faszikelbündel eines durchtrennten Nerven unter dem Operationsmikroskop gezielt und getrennt readaptiert werden, ohne dass hierfür ein autologes Transplantat verwendet wird. Angewendet wird das Verfahren, wenn die Nervenenden zwar direkt aneinandergeführt werden können, wegen der Faszikelstruktur des Nerven aber eine mikrochirurgisch präzise, faszikelweise Naht statt einer einfachen epineuralen Naht erforderlich ist, um eine möglichst funktionsgerechte Regeneration zu ermöglichen. Von Nummer 2589 unterscheidet sich die Leistung dadurch, dass keine Defektstrecke mittels Transplantat überbrückt werden muss; besteht eine solche Lücke, die eine Transplantatinterposition erfordert, ist stattdessen die dortige Ziffer maßgeblich.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 122,40 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 281,53 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 428,41 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 2588 steht für „Interfaszikuläre mikrochirurgische Nervennaht ohne Verwendung eines autologen Transplantats“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 2588 ist mit 2100 Punkten bewertet; das entspricht 122,40 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 281,53 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2588 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.