GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2591: Interfaszikuläre Defektüberbrückung eines Nervenplexus nach…

Interfaszikuläre Defektüberbrückung eines Nervenplexus nach vollständiger Präparation desselben mit autologen Transplantaten und perineuraler mikrochirurgischer Naht

Die GOÄ-Ziffer 2591 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Interfaszikuläre Defektüberbrückung eines Nervenplexus nach vollständiger Präparation desselben mit autologen Transplantaten und perineuraler mikrochirurgischer Naht“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt VIII. Neurochirurgie). Sie ist mit 6000 Punkten bewertet; das entspricht 349,72 € beim einfachen und 804,36 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Beschrieben wird die interfaszikuläre Überbrückung eines Defekts im Bereich eines Nervenplexus nach dessen vollständiger operativer Präparation, wobei die Defektstrecke mit autologen Transplantaten und perineuraler Naht versorgt wird. Angewendet wird die Leistung bei ausgedehnten Läsionen eines Nervengeflechts, etwa nach schweren Plexus-brachialis-Verletzungen, bei denen einzelne Faszikelanteile nicht direkt vereinigt werden können und daher durch eingenähte Nerventransplantate ersetzt werden müssen, deren Enden anschließend perineural mit den Plexusanteilen vernäht werden. Die Leistung setzt gegenüber Nummer 2590 voraus, dass tatsächlich eine Defektstrecke überbrückt wird, während 2590 die reine Naht nach Präparation ohne eine solche Transplantatinterposition betrifft; die Entnahme der verwendeten Transplantate ist gesondert zu betrachten.

Gebühren und Steigerungssatz

6000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach349,72 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach804,36 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach1.224,03 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2591

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2591?

Die GOÄ-Ziffer 2591 steht für „Interfaszikuläre Defektüberbrückung eines Nervenplexus nach vollständiger Präparation desselben mit autologen Transplantaten und perineuraler mikrochirurgischer Naht“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2591?

Die GOÄ-Ziffer 2591 ist mit 6000 Punkten bewertet; das entspricht 349,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2591 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 804,36 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2591?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2591 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.