GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2587: Frühe Sekundärnaht eines peripheren Nerven

Frühe Sekundärnaht eines peripheren Nerven

Die GOÄ-Ziffer 2587 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Frühe Sekundärnaht eines peripheren Nerven“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt VIII. Neurochirurgie). Sie ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen und 248,01 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Beschrieben wird die frühe Sekundärnaht eines peripheren Nerven, also die Nervennaht, die nicht unmittelbar bei der Erstversorgung einer frischen Verletzung, sondern in einem zeitlich nachgelagerten zweiten Eingriff erfolgt. Dies ist etwa dann der Fall, wenn bei der Erstversorgung zunächst nur die Wunde versorgt wurde, eine sofortige Nervennaht aber aus Gründen der Wundverhältnisse, einer Kontamination oder fehlender mikrochirurgischer Voraussetzungen nicht möglich war, und die Nervennaht daher in einem separaten, zeitnah nachfolgenden Eingriff nachgeholt wird. Die Ziffer grenzt sich damit von der primären End-zu-End-Naht nach Nummer 2586, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der frischen Verletzung steht, ebenso ab wie von späteren, mikrochirurgischen Rekonstruktionsverfahren nach bereits eingetretener Narbenbildung.

Gebühren und Steigerungssatz

1850 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach107,83 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach248,01 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach377,41 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2587

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2587?

Die GOÄ-Ziffer 2587 steht für „Frühe Sekundärnaht eines peripheren Nerven“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2587?

Die GOÄ-Ziffer 2587 ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2587 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 248,01 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2587?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2587 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.