GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2581: Freilegung und Exhairese eines pheripheren Trigeminusastes

Freilegung und Exhairese eines pheripheren Trigeminusastes

Die GOÄ-Ziffer 2581 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Freilegung und Exhairese eines pheripheren Trigeminusastes“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt VIII. Neurochirurgie). Sie ist mit 924 Punkten bewertet; das entspricht 53,86 € beim einfachen und 123,87 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die operative Freilegung und vollständige Entfernung (Exhairese) eines peripheren Astes des Nervus trigeminus. Angewendet wird sie in der Regel bei therapieresistenter Trigeminusneuralgie, wenn konservative und medikamentöse Behandlungsversuche ausgeschöpft sind und eine dauerhafte Unterbrechung der Schmerzleitung im betroffenen Ast angestrebt wird. Der Eingriff setzt die chirurgische Darstellung des Nervenastes durch das umgebende Gewebe voraus, bevor dieser durchtrennt und in seinem Verlauf entfernt wird, um ein Wiedereinwachsen und damit ein Wiederauftreten der Schmerzsymptomatik möglichst zu verhindern. Abzugrenzen ist die Leistung von reinen Blockade- oder Verödungsverfahren zentraler gelegener Strukturen wie des Ganglion Gasseri, die andere, dort gesondert aufgeführte Ziffern betreffen. Die Leistung bezieht sich ausschließlich auf periphere, außerhalb der Schädelbasis liegende Trigeminusäste.

Gebühren und Steigerungssatz

924 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach53,86 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach123,87 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach188,50 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2581

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2581?

Die GOÄ-Ziffer 2581 steht für „Freilegung und Exhairese eines pheripheren Trigeminusastes“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2581?

Die GOÄ-Ziffer 2581 ist mit 924 Punkten bewertet; das entspricht 53,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2581 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 123,87 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2581?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2581 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.