GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2537: Durchschneidung von Nervenbahnen im Gehirn oder in der…

Durchschneidung von Nervenbahnen im Gehirn oder in der Medulla oblongata

Die GOÄ-Ziffer 2537 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Durchschneidung von Nervenbahnen im Gehirn oder in der Medulla oblongata“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt VIII. Neurochirurgie). Sie ist mit 6250 Punkten bewertet; das entspricht 364,30 € beim einfachen und 837,88 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2537 erfasst die operative Durchtrennung von Nervenbahnen innerhalb des Gehirns oder in der Medulla oblongata, also einen zentralen Eingriff an langen Faserbahnen und nicht an einem peripheren Nerven. Angewendet wird sie vor allem bei stereotaktisch oder offen durchgeführten schmerzchirurgischen Eingriffen, etwa einer Tractotomie zur Unterbrechung schmerzleitender Bahnen bei therapieresistenten Schmerzsyndromen, sowie bei ausgewählten funktionellen Eingriffen zur Unterbrechung pathologischer Erregungsleitung im Hirnstammbereich. Die Leistung bildet den intrakraniellen Zugang samt Durchtrennung der Bahn ab und ist von peripheren Nervendurchtrennungen (z. B. Ziffer 2563 an der Schädelbasis oder 2564 am Rückenmark) abzugrenzen, da hier ausdrücklich Strukturen im Gehirn oder in der Medulla oblongata selbst betroffen sind. Bildgebende Planung und intraoperative Neuronavigation sind Voraussetzung, aber nicht Bestandteil der Ziffer, sofern gesondert erbracht.

Gebühren und Steigerungssatz

6250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach364,30 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach837,88 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach1.275,03 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2537

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2537?

Die GOÄ-Ziffer 2537 steht für „Durchschneidung von Nervenbahnen im Gehirn oder in der Medulla oblongata“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2537?

Die GOÄ-Ziffer 2537 ist mit 6250 Punkten bewertet; das entspricht 364,30 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2537 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 837,88 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2537?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2537 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.