GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2510: Operation eines intrazerebralen, nicht traumatisch bedingten…

Operation eines intrazerebralen, nicht traumatisch bedingten Hämatoms

Die GOÄ-Ziffer 2510 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation eines intrazerebralen, nicht traumatisch bedingten Hämatoms“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt VIII. Neurochirurgie). Sie ist mit 4000 Punkten bewertet; das entspricht 233,15 € beim einfachen und 536,24 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2510 betrifft die Operation eines intrazerebralen, nicht traumatisch bedingten Hämatoms, also die operative Ausräumung einer Blutung innerhalb des Hirngewebes, deren Ursache nicht in einem Unfall oder einer Gewalteinwirkung liegt, etwa bei spontanen Blutungen. Angewendet wird sie, wenn ein solches nicht-traumatisches intrazerebrales Hämatom operativ entleert wird. Die Abgrenzung zur Ziffer 2503, die die Operation einer frischen Hirnverletzung mit akutem subduralem und/oder intrazerebralem Hämatom betrifft, ergibt sich ausdrücklich aus der Ursache: 2503 setzt eine traumatische Hirnverletzung voraus, während 2510 gerade den nicht traumatisch bedingten Fall erfasst, etwa bei spontanen Blutungen ohne vorausgegangenes Schädelhirntrauma.

Gebühren und Steigerungssatz

4000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach233,15 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach536,24 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach816,02 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2510

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2510?

Die GOÄ-Ziffer 2510 steht für „Operation eines intrazerebralen, nicht traumatisch bedingten Hämatoms“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2510?

Die GOÄ-Ziffer 2510 ist mit 4000 Punkten bewertet; das entspricht 233,15 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2510 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 536,24 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2510?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2510 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.