GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2508: Operative Versorgung einer frischen frontobasalen…

Operative Versorgung einer frischen frontobasalen Schädelhirnverletzung

Die GOÄ-Ziffer 2508 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Versorgung einer frischen frontobasalen Schädelhirnverletzung“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt VIII. Neurochirurgie). Sie ist mit 4500 Punkten bewertet; das entspricht 262,29 € beim einfachen und 603,27 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2508 erfasst die operative Versorgung einer frischen frontobasalen Schädelhirnverletzung, also einer traumatischen Verletzung im Bereich der Stirn- und Schädelbasisregion mit typischerweise angrenzenden Strukturen wie Nasennebenhöhlen oder vorderer Schädelgrube. Angewendet wird sie bei akuten Verletzungen in dieser speziellen anatomischen Region, bei denen eine operative Versorgung, etwa zur Abdichtung der Schädelbasis oder Versorgung begleitender Frakturen, erforderlich ist. Die Ziffer grenzt sich durch die anatomische Lokalisation frontobasal von den übrigen in diesem Abschnitt genannten Hirnverletzungsziffern ab, die sich auf epidurale, subdurale oder intrazerebrale Blutungen beziehungsweise Impressionsfrakturen an anderer Stelle des Schädels beziehen, ohne den spezifischen frontobasalen Bezug.

Gebühren und Steigerungssatz

4500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach262,29 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach603,27 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach918,02 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2508

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2508?

Die GOÄ-Ziffer 2508 steht für „Operative Versorgung einer frischen frontobasalen Schädelhirnverletzung“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2508?

Die GOÄ-Ziffer 2508 ist mit 4500 Punkten bewertet; das entspricht 262,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2508 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 603,27 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2508?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2508 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.