GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2509: Totalexstirpation eines Hirnabszesses

Totalexstirpation eines Hirnabszesses

Die GOÄ-Ziffer 2509 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Totalexstirpation eines Hirnabszesses“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt VIII. Neurochirurgie). Sie ist mit 3750 Punkten bewertet; das entspricht 218,58 € beim einfachen und 502,73 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2509 vergütet die Totalexstirpation eines Hirnabszesses, also die vollständige operative Entfernung einer abgekapselten eitrigen Ansammlung im Hirngewebe. Angewendet wird sie, wenn der Abszess im Ganzen mit seiner Kapsel operativ entfernt wird, im Unterschied zu einer bloßen Entleerung oder Punktion des Abszessinhalts, die von der Legende nicht erfasst ist. Die Ziffer setzt somit ein vollständiges, resezierendes operatives Vorgehen voraus, typischerweise bei umschriebenen, gut abgrenzbaren Hirnabszessen. Sie ist von den Ziffern zur Tumorexstirpation im selben Abschnitt dadurch abzugrenzen, dass hier eine infektiöse, eitrige Raumforderung und nicht eine Gewebeneubildung behandelt wird, auch wenn das operative Prinzip der vollständigen Entfernung ähnlich ist.

Gebühren und Steigerungssatz

3750 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach218,58 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach502,73 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach765,02 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2509

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2509?

Die GOÄ-Ziffer 2509 steht für „Totalexstirpation eines Hirnabszesses“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2509?

Die GOÄ-Ziffer 2509 ist mit 3750 Punkten bewertet; das entspricht 218,58 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2509 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 502,73 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2509?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2509 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.