GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2505: Operation des akuten subduralen Hygroms oder Hämatoms beim…

Operation des akuten subduralen Hygroms oder Hämatoms beim Säugling oder Kleinkind

Die GOÄ-Ziffer 2505 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation des akuten subduralen Hygroms oder Hämatoms beim Säugling oder Kleinkind“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt VIII. Neurochirurgie). Sie ist mit 3000 Punkten bewertet; das entspricht 174,86 € beim einfachen und 402,18 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2505 vergütet die Operation des akuten subduralen Hygroms oder Hämatoms beim Säugling oder Kleinkind, also die operative Entlastung einer akuten Flüssigkeits- oder Blutansammlung unterhalb der harten Hirnhaut speziell in dieser Altersgruppe. Die Legende grenzt die Ziffer durch das Lebensalter ab: Sie gilt gezielt für Säuglinge und Kleinkinder, bei denen andere Zugangswege und Besonderheiten der Schädelanatomie, etwa offene Fontanellen, eine altersspezifische Versorgung erfordern. Von den Ziffern für das chronische subdurale Hämatom des Erwachsenen unterscheidet sie sich durch Akuität und Altersbezug. Angewendet wird die Ziffer, wenn eine solche akute subdurale Flüssigkeits- oder Blutansammlung bei einem Kind dieser Altersstufe operativ behandelt wird.

Gebühren und Steigerungssatz

3000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach174,86 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach402,18 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach612,02 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2505

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2505?

Die GOÄ-Ziffer 2505 steht für „Operation des akuten subduralen Hygroms oder Hämatoms beim Säugling oder Kleinkind“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2505?

Die GOÄ-Ziffer 2505 ist mit 3000 Punkten bewertet; das entspricht 174,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2505 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 402,18 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2505?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2505 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.