GOÄ-Lexikon › Kapitel L: Chirurgie, Orthopädie
Operation einer frischen Hirnverletzung mit akutem subduralem und/oder intrazerebralem Hämatom
Die GOÄ-Ziffer 2503 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation einer frischen Hirnverletzung mit akutem subduralem und/oder intrazerebralem Hämatom“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt VIII. Neurochirurgie). Sie ist mit 5250 Punkten bewertet; das entspricht 306,01 € beim einfachen und 703,82 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 2503 betrifft die Operation einer frischen Hirnverletzung mit akutem subduralem und/oder intrazerebralem Hämatom, also die notfallmäßige operative Versorgung einer traumatischen Hirnschädigung mit begleitender akuter Blutung unterhalb der harten Hirnhaut oder innerhalb des Hirngewebes. Sie wird angesetzt, wenn im Rahmen der Akutversorgung sowohl die Hirnverletzung als auch das Hämatom operativ behandelt werden, etwa durch Kraniotomie mit Hämatomausräumung. Abzugrenzen ist sie vom epiduralen Hämatom nach Ziffer 2502, das eine andere Blutungslokalisation betrifft, sowie von der offenen Hirnverletzung mit Dura- und/oder Kopfschwartenplastik nach Ziffer 2504, bei der zusätzlich eine plastische Deckung von Hirnhaut oder Kopfschwarte im Vordergrund steht.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 306,01 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 703,82 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 1.071,03 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 2503 steht für „Operation einer frischen Hirnverletzung mit akutem subduralem und/oder intrazerebralem Hämatom“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 2503 ist mit 5250 Punkten bewertet; das entspricht 306,01 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 703,82 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2503 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.