GOÄ-LexikonKapitel C: Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

GOÄ-Ziffer 246: Abnahme des zirkulären Gipsverbands

Abnahme des zirkulären Gipsverbands

Die GOÄ-Ziffer 246 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Abnahme des zirkulären Gipsverbands“ (Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen, Abschnitt I. Anlegen von Verbänden). Sie ist mit 150 Punkten bewertet; das entspricht 8,74 € beim einfachen und 20,11 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 246 vergütet die Abnahme eines zirkulären, also den betroffenen Körperabschnitt vollständig umschließenden Gipsverbands. Sie wird angesetzt, wenn ein zuvor angelegter Rundgips wieder entfernt wird, etwa am Ende der Ruhigstellungsphase, zur Wundkontrolle, bei Verdacht auf Komplikationen wie Druckstellen oder Durchblutungsstörungen, oder im Rahmen eines geplanten Verbandswechsels. Da das Aufschneiden und sichere Ablösen eines zirkulären Gipses eigenen Zeit- und Materialaufwand bedeutet und ein eigenständiges Risiko birgt (etwa Verletzungsgefahr für die Haut), wird dieser Schritt separat abgebildet und nicht automatisch mit der ursprünglichen Anlageleistung mitvergütet. Abzugrenzen ist Ziffer 246 von Ziffer 247, die weitergehende Maßnahmen an einem nicht am selben Tag angelegten Gipsverband wie Fensterung, Spaltung oder das Einsetzen einer Schiene betrifft, ohne den Verband vollständig zu entfernen.

Gebühren und Steigerungssatz

150 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach8,74 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach20,11 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach30,60 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 246

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 246?

Die GOÄ-Ziffer 246 steht für „Abnahme des zirkulären Gipsverbands“ und gehört zu Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 246?

Die GOÄ-Ziffer 246 ist mit 150 Punkten bewertet; das entspricht 8,74 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 246 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 20,11 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 246?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 246 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.