GOÄ-Lexikon › Kapitel L: Chirurgie, Orthopädie
Reduktionsplastik der Mamma
Die GOÄ-Ziffer 2414 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Reduktionsplastik der Mamma“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt VII. Chirurgie der Körperoberfläche). Sie ist mit 2800 Punkten bewertet; das entspricht 163,20 € beim einfachen und 375,37 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 2414 betrifft die Reduktionsplastik der Mamma, also die operative Brustverkleinerung. Sie wird angewendet, wenn eine übermäßig große oder schwere Brust aus medizinischer Indikation, etwa bei Rücken- und Haltungsbeschwerden oder Hautirritationen durch das Gewicht, operativ verkleinert wird, wobei Drüsengewebe und Haut entfernt und die Brustform neu modelliert werden. Die Leistung umfasst die Resektion des überschüssigen Gewebes sowie die formgebende Rekonstruktion der Brust einschließlich Wundverschluss. Sie unterscheidet sich von den Aufbauplastiken der Ziffern 2415 und 2416 dadurch, dass hier vorhandenes Gewebe verkleinert und umgeformt wird, während jene den Wiederaufbau einer fehlenden oder amputierten Brust betreffen.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 163,20 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 375,37 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 571,22 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 2414 steht für „Reduktionsplastik der Mamma“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 2414 ist mit 2800 Punkten bewertet; das entspricht 163,20 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 375,37 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2414 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.