GOÄ-Lexikon › Kapitel L: Chirurgie, Orthopädie
Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehinderten Narbe – einschließlich plastischer Deckung
Die GOÄ-Ziffer 2392a steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehinderten Narbe – einschließlich plastischer Deckung“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt VII. Chirurgie der Körperoberfläche). Sie ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen und 134,06 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Diese Ziffer erfasst die operative Entfernung einer großen, kontrakten Narbe, die durch ihre Vernarbung die Funktion der betroffenen Körperregion beeinträchtigt, einschließlich der anschließenden plastischen Deckung des entstandenen Defekts. Angewendet wird sie bei ausgedehnten Narbenzügen, etwa nach Verbrennungen oder großen Wunden, die zu Bewegungseinschränkungen an Gelenken oder anderen funktionell relevanten Strukturen führen, sodass die Narbe vollständig exzidiert und der entstehende Defekt in gleicher Sitzung plastisch, etwa durch Lappenplastik oder Transplantat, gedeckt werden muss. Die Ziffer erfasst Exzision und Deckung als einheitliche Gesamtleistung. Von einer einfachen Narbenkorrektur unterscheidet sich diese Leistung durch die Großflächigkeit der Narbe und die tatsächliche funktionelle Beeinträchtigung.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 58,29 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 134,06 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 204,01 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 2392a steht für „Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehinderten Narbe – einschließlich plastischer Deckung“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 2392a ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 134,06 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2392a keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.