GOÄ-Lexikon › Kapitel L: Chirurgie, Orthopädie
Deckung eines überhandflächengroßen, zusammenhängenden Hautdefektes mit speziell aufbereiteten freien Hauttransplantaten
Die GOÄ-Ziffer 2390 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Deckung eines überhandflächengroßen, zusammenhängenden Hautdefektes mit speziell aufbereiteten freien Hauttransplantaten“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt VII. Chirurgie der Körperoberfläche). Sie ist mit 1330 Punkten bewertet; das entspricht 77,52 € beim einfachen und 178,30 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Diese Ziffer erfasst die Deckung eines großflächigen, zusammenhängenden Hautdefekts von mehr als Handflächengröße mit speziell aufbereiteten freien Hauttransplantaten. Angewendet wird sie bei ausgedehnten Hautverlusten, etwa nach schweren Verbrennungen oder großflächigen Verletzungen, bei denen herkömmliche Spalthaut- oder Vollhauttransplantate in ihrer üblichen Form nicht ausreichen und stattdessen besonders aufbereitetes Transplantatmaterial, beispielsweise expandiert, zur Deckung großer Flächen eingesetzt wird. Maßgeblich für die Anwendung dieser Ziffer ist die Größe des zusammenhängenden Defekts, der die Fläche einer Handfläche übersteigt, sowie die besondere Aufbereitung des Transplantats. Von den Ziffern 2382 und 2383 unterscheidet sich diese Leistung durch die deutlich größere Fläche und die spezielle Transplantatvorbereitung, die einen höheren operativen Aufwand bedingt.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 77,52 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 178,30 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 271,33 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 2390 steht für „Deckung eines überhandflächengroßen, zusammenhängenden Hautdefektes mit speziell aufbereiteten freien Hauttransplantaten“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 2390 ist mit 1330 Punkten bewertet; das entspricht 77,52 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 178,30 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2390 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.