GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2395: Gekreuzte Beinlappenplastik

Gekreuzte Beinlappenplastik

Die GOÄ-Ziffer 2395 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Gekreuzte Beinlappenplastik“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt VII. Chirurgie der Körperoberfläche). Sie ist mit 2500 Punkten bewertet; das entspricht 145,72 € beim einfachen und 335,15 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die gekreuzte Beinlappenplastik, bei der ein Hautlappen von einem Bein über eine vorübergehende Verbindung auf einen Defekt am anderen Bein verpflanzt wird, wobei die Beine für die Dauer der Einheilung in gekreuzter Stellung zueinander fixiert werden, bis die Durchblutung des Lappens am Empfängerbein gesichert ist und der Stiel durchtrennt werden kann. Angewendet wird sie bei Hautdefekten an einem Bein, die lokal nicht gedeckt werden können und für die kein geeigneter freier oder lokal gestielter Lappen zur Verfügung steht, sodass auf das kontralaterale Bein als Gewebespender zurückgegriffen wird. Von der Rundstiellappenplastik unterscheidet sich dieses Verfahren durch die spezifische Technik der direkten Überkreuzung beider Beine als Transportweg des Lappens.

Gebühren und Steigerungssatz

2500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach145,72 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach335,15 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach510,01 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2395

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2395?

Die GOÄ-Ziffer 2395 steht für „Gekreuzte Beinlappenplastik“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2395?

Die GOÄ-Ziffer 2395 ist mit 2500 Punkten bewertet; das entspricht 145,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2395 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 335,15 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2395?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2395 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.