GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2385: Transplantation eines haartragenden Hautimplantates oder…

Transplantation eines haartragenden Hautimplantates oder eines Dermafett-Transplantates – auch einschließlich plastischer Versorgung der Entnahmestelle

Die GOÄ-Ziffer 2385 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Transplantation eines haartragenden Hautimplantates oder eines Dermafett-Transplantates – auch einschließlich plastischer Versorgung der Entnahmestelle“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt VII. Chirurgie der Körperoberfläche). Sie ist mit 1200 Punkten bewertet; das entspricht 69,94 € beim einfachen und 160,87 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die Transplantation eines haartragenden Hautimplantates, etwa im Rahmen einer Haartransplantation, oder eines Dermafett-Transplantates, bei dem Haut- und Fettgewebe gemeinsam übertragen werden, jeweils einschließlich der plastischen Versorgung der Entnahmestelle. Angewendet wird sie bei Defekten, die zusätzlich zur Hautdeckung ein voluminöses oder haartragendes Gewebe benötigen, etwa zur Deckung von Weichteildefekten mit Volumenverlust oder zur Wiederherstellung behaarter Kopfhautareale nach Verletzung oder Operation. Die Leistung umfasst sowohl die Entnahme des Transplantats als auch dessen Einbringen und die operative Versorgung der entstandenen Entnahmestelle. Von der reinen Vollhauttransplantation nach Ziffer 2383 unterscheidet sich diese Ziffer durch die zusätzliche Übertragung von Fettgewebe beziehungsweise die Berücksichtigung der Haarfollikel.

Gebühren und Steigerungssatz

1200 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach69,94 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach160,87 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach244,81 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2385

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2385?

Die GOÄ-Ziffer 2385 steht für „Transplantation eines haartragenden Hautimplantates oder eines Dermafett-Transplantates – auch einschließlich plastischer Versorgung der Entnahmestelle“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2385?

Die GOÄ-Ziffer 2385 ist mit 1200 Punkten bewertet; das entspricht 69,94 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2385 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 160,87 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2385?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2385 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.