GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2382: Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation

Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation

Die GOÄ-Ziffer 2382 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt VII. Chirurgie der Körperoberfläche). Sie ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen und 99,07 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst zum einen die schwierige Hautlappenplastik, also die Deckung eines Hautdefekts mit einem gestielten Lappen, dessen Planung und Ausführung wegen komplexer Lappengeometrie, kritischer Durchblutungsverhältnisse oder besonderer Lokalisation einen erhöhten operativen Aufwand erfordert, zum anderen die Spalthauttransplantation, bei der eine dünne, aus Epidermis und Teilen der Dermis bestehende Hautschicht von einer Entnahmestelle auf den Defekt übertragen wird. Angewendet wird sie bei größeren oder anspruchsvoll gelegenen Defekten, bei denen eine einfache Lappenplastik nach Ziffer 2381 oder eine Epidermisüberpflanzung nach Ziffer 2380 nicht ausreicht. Von der Vollhauttransplantation nach Ziffer 2383 unterscheidet sich die Spalthauttransplantation durch die geringere Schichtdicke des übertragenen Gewebes.

Gebühren und Steigerungssatz

739 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach43,07 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach99,07 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach150,76 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2382

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2382?

Die GOÄ-Ziffer 2382 steht für „Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2382?

Die GOÄ-Ziffer 2382 ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2382 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 99,07 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2382?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2382 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.