GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2346: Beck'sche Bohrung

Beck'sche Bohrung

Die GOÄ-Ziffer 2346 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Beck'sche Bohrung“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt VI. Frakturbehandlung). Sie ist mit 278 Punkten bewertet; das entspricht 16,20 € beim einfachen und 37,27 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Beck'sche Bohrung bezeichnet die operative Anlage mehrerer Bohrkanäle in einen Knochen, klassischerweise am Hüftkopf, zur Behandlung von Durchblutungsstörungen des Knochens wie einer aseptischen Knochennekrose oder des kindlichen Morbus Perthes. Durch die Bohrung wird der erhöhte intraossäre Druck entlastet und die Einsprossung neuer Gefäße sowie die knöcherne Durchbauung des betroffenen Areals angeregt. Angewendet wird die Ziffer, wenn die Bohrung als eigenständiger operativer Eingriff erfolgt, etwa im Frühstadium einer Hüftkopfnekrose, bevor eine ausgeprägte Deformierung des Gelenks eingetreten ist. Von den nachfolgenden Osteosynthese-Ziffern unterscheidet sich die Beck'sche Bohrung dadurch, dass kein Knochenbruch versorgt, sondern ein degenerativ oder ischämisch verändertes Knochenareal behandelt wird; es handelt sich um eine gefäßerhaltende, revaskularisierende Maßnahme am intakten, aber minderdurchbluteten Knochen.

Gebühren und Steigerungssatz

278 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach16,20 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach37,27 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach56,71 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2346

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2346?

Die GOÄ-Ziffer 2346 steht für „Beck'sche Bohrung“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2346?

Die GOÄ-Ziffer 2346 ist mit 278 Punkten bewertet; das entspricht 16,20 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2346 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 37,27 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2346?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2346 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.