GOÄ-Lexikon › Kapitel L: Chirurgie, Orthopädie
Operative Aufrichtung von zwei oder mehr gebrochenen Wirbelkörpern und/oder operative Einrenkung von zwei oder mehr Luxationen von Wirbelgelenken mit stabilisierenden Maßnahmen
Die GOÄ-Ziffer 2333 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Aufrichtung von zwei oder mehr gebrochenen Wirbelkörpern und/oder operative Einrenkung von zwei oder mehr Luxationen von Wirbelgelenken mit stabilisierenden Maßnahmen“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt VI. Frakturbehandlung). Sie ist mit 3700 Punkten bewertet; das entspricht 215,66 € beim einfachen und 496,02 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Nummer 2333 erfasst die operative Aufrichtung von zwei oder mehr gebrochenen Wirbelkoerpern und/oder die operative Einrenkung von zwei oder mehr Luxationen von Wirbelgelenken, jeweils mit den in der Legende weiter genannten stabilisierenden Massnahmen. Sie ist die Mehrfachvariante zu Nummer 2332 und wird angewendet, wenn im Rahmen eines Eingriffs mehrere Wirbelkoerper oder Wirbelgelenke gleichzeitig operativ versorgt und stabilisiert werden muessen, etwa bei ausgedehnteren Wirbelsaeulenverletzungen mit Beteiligung mehrerer Segmente. Sie schliesst 2332 als Einzelsegment-Ziffer fuer denselben Eingriff aus, da bei Mehrsegmentversorgung die hoehere Ziffer die Gesamtleistung abbildet. Erfolgt der operative Zugang ueber die Brust- oder Bauchhoehle, kann zusaetzlich Nummer 2292 als eigenstaendige Zugangsleistung berechnet werden. Die Ziffer bildet damit den komplexeren, mehrsegmentalen operativen Wirbelsaeuleneingriff ab.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 215,66 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 496,02 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 754,82 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 2333 steht für „Operative Aufrichtung von zwei oder mehr gebrochenen Wirbelkörpern und/oder operative Einrenkung von zwei oder mehr Luxationen von Wirbelgelenken mit stabilisierenden Maßnahmen“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 2333 ist mit 3700 Punkten bewertet; das entspricht 215,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 496,02 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2333 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.