GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2329: Einrichtung des gebrochenen Beckens

Einrichtung des gebrochenen Beckens

Die GOÄ-Ziffer 2329 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einrichtung des gebrochenen Beckens“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt VI. Frakturbehandlung). Sie ist mit 473 Punkten bewertet; das entspricht 27,57 € beim einfachen und 63,41 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 2329 verguetet die Einrichtung eines gebrochenen Beckens, also die reponierende Behandlung einer Beckenfraktur. Sie kommt bei Beckenbruechen zur Anwendung, bei denen eine Reposition der Fragmente durch aeussere, nicht-operative Massnahmen erfolgt, etwa zur Wiederherstellung der Beckenringkontur vor konservativer Ruhigstellung oder Lagerung. Aufgrund der anatomischen Komplexitaet des Beckens und der haeufig erforderlichen Bildgebung zur Verlaufskontrolle ist die Ziffer auf die eigentliche Repositionsmassnahme beschraenkt; operative Stabilisierungsverfahren des Beckens sind, sofern erforderlich, nicht mit dieser Ziffer, sondern mit eigenstaendigen operativen Leistungen abzubilden. Sie ordnet sich in die Reihe der Extremitaeten- und Rumpfeinrichtungsleistungen neben Oberschenkel (2330) und Wirbelsaeule ein und beschreibt ausschliesslich die konservative Reposition.

Gebühren und Steigerungssatz

473 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach27,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach63,41 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach96,49 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2329

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2329?

Die GOÄ-Ziffer 2329 steht für „Einrichtung des gebrochenen Beckens“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2329?

Die GOÄ-Ziffer 2329 ist mit 473 Punkten bewertet; das entspricht 27,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2329 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 63,41 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2329?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2329 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.