GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2328: Einrichtung gebrochener Unterarmknochen

Einrichtung gebrochener Unterarmknochen

Die GOÄ-Ziffer 2328 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einrichtung gebrochener Unterarmknochen“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt VI. Frakturbehandlung). Sie ist mit 341 Punkten bewertet; das entspricht 19,88 € beim einfachen und 45,71 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 2328 erfasst die Einrichtung gebrochener Unterarmknochen, also die geschlossene Reposition von Radius und/oder Ulna bei Fraktur. Sie wird bei Unterarmbruechen angewendet, deren Fehlstellung manuell korrigiert und anschliessend mittels Gipsverband oder vergleichbarer Ruhigstellung fixiert wird, ohne dass eine operative Osteosynthese erforderlich ist. Die Ziffer ist unabhaengig davon anzusetzen, ob einer oder beide Unterarmknochen betroffen sind, da sie die Reposition des Unterarms als Einheit abbildet. Sie reiht sich in die Systematik der konservativen Frakturrepositionen dieser Ziffernfolge ein und ist von operativen Osteosynthesen wie etwa der Olekranon- oder Knoechelverschraubung nach Nummer 2340 klar abzugrenzen, da dort ein operativer Zugang mit Materialeinbringung erfolgt.

Gebühren und Steigerungssatz

341 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach19,88 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach45,71 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach69,57 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2328

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2328?

Die GOÄ-Ziffer 2328 steht für „Einrichtung gebrochener Unterarmknochen“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2328?

Die GOÄ-Ziffer 2328 ist mit 341 Punkten bewertet; das entspricht 19,88 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2328 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 45,71 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2328?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2328 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.