GOÄ-Lexikon › Kapitel L: Chirurgie, Orthopädie
Operative Behandlung des Bandscheibenvorfalles in zwei oder drei Segmenten, einoder beidseitig, auch mit Resektion des ganzen Bogens (totale Laminektomie)
Die GOÄ-Ziffer 2283 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Behandlung des Bandscheibenvorfalles in zwei oder drei Segmenten, einoder beidseitig, auch mit Resektion des ganzen Bogens (totale Laminektomie)“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt V. Knochenchirurgie). Sie ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen und 248,01 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Erfasst wird die operative Behandlung des Bandscheibenvorfalls in zwei oder drei Segmenten, ein- oder beidseitig, auch mit Resektion des gesamten Wirbelbogens im Sinne einer totalen Laminektomie. Die Ziffer kommt zur Anwendung, wenn der Bandscheibenvorfall oder die begleitende Enge des Wirbelkanals mehrere Segmente betrifft oder beidseitig operiert werden muss, sodass ein umfangreicherer Zugang mit Entfernung größerer Anteile oder des gesamten Wirbelbogens erforderlich ist, um das Bandscheibengewebe zu entfernen und die Nervenwurzeln zu entlasten. Gegenüber Nummer 2282, die auf ein Segment und eine Seite beschränkt ist, bildet diese Ziffer den größeren operativen Aufwand bei mehrsegmentalem oder beidseitigem Befund ab. Zusätzliche stabilisierende Maßnahmen werden ergänzend nach Nummer 2284 berechnet.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 107,83 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 248,01 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 377,41 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 2283 steht für „Operative Behandlung des Bandscheibenvorfalles in zwei oder drei Segmenten, einoder beidseitig, auch mit Resektion des ganzen Bogens (totale Laminektomie)“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 2283 ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 248,01 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2283 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.