GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2282: Operative Behandlung des Bandscheibenvorfalles mit…

Operative Behandlung des Bandscheibenvorfalles mit einseitiger Wirbelbogenresektion oder -fensterung in einem Segment, Nervenwurzellösung, Prolapsabtragung und Bandscheibenausräumung

Die GOÄ-Ziffer 2282 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Behandlung des Bandscheibenvorfalles mit einseitiger Wirbelbogenresektion oder -fensterung in einem Segment, Nervenwurzellösung, Prolapsabtragung und Bandscheibenausräumung“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt V. Knochenchirurgie). Sie ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen und 198,41 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt die operative Behandlung des Bandscheibenvorfalls mit einseitiger Wirbelbogenresektion oder -fensterung in einem Segment sowie der Lösung der betroffenen Nervenwurzel. Angewendet wird sie bei einem lokalisierten Bandscheibenvorfall in einem Wirbelsäulensegment, bei dem über eine einseitige Eröffnung des Wirbelbogens, sei es durch Teilresektion oder Fensterung, das vorgefallene Bandscheibengewebe entfernt und die dadurch komprimierte Nervenwurzel von Druck befreit wird. Die Leistung ist auf ein Segment und eine Seite beschränkt; betrifft der Vorfall zwei oder drei Segmente oder ist beidseitig eine Resektion notwendig, gilt stattdessen die umfangreichere Nummer 2283. Zusätzliche stabilisierende Maßnahmen im Anschluss an diesen Eingriff werden gesondert nach Nummer 2284 berechnet.

Gebühren und Steigerungssatz

1480 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach86,27 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach198,41 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach301,93 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2282

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2282?

Die GOÄ-Ziffer 2282 steht für „Operative Behandlung des Bandscheibenvorfalles mit einseitiger Wirbelbogenresektion oder -fensterung in einem Segment, Nervenwurzellösung, Prolapsabtragung und Bandscheibenausräumung“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2282?

Die GOÄ-Ziffer 2282 ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2282 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 198,41 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2282?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2282 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.