GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2279: Chemonukleolyse

Chemonukleolyse

Die GOÄ-Ziffer 2279 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Chemonukleolyse“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt V. Knochenchirurgie). Sie ist mit 600 Punkten bewertet; das entspricht 34,97 € beim einfachen und 80,44 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Chemonukleolyse bezeichnet die Injektion eines chemischen Wirkstoffs, etwa eines knorpelauflösenden Enzyms, in den Kern einer Bandscheibe zur Verkleinerung oder Auflösung des vorgefallenen Gallertkerns. Sie wird als minimalinvasive Behandlungsmethode bei einem Bandscheibenvorfall eingesetzt, wenn eine Verringerung des Bandscheibengewebes zur Entlastung einer komprimierten Nervenwurzel angestrebt wird, ohne dass eine offene operative Freilegung der Wirbelsäule mit Resektion des Wirbelbogens erforderlich ist. Die Leistung unterscheidet sich damit grundlegend von den offen-operativen Verfahren zur Behandlung des Bandscheibenvorfalls, etwa der Wirbelbogenresektion nach Nummer 2282, sowie von der perkutanen Nukleotomie nach Nummer 2281, da hier nicht mechanisch abgesaugt, sondern durch Injektion eines Wirkstoffs auf das Bandscheibengewebe eingewirkt wird.

Gebühren und Steigerungssatz

600 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach34,97 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach80,44 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach122,40 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2279

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2279?

Die GOÄ-Ziffer 2279 steht für „Chemonukleolyse“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2279?

Die GOÄ-Ziffer 2279 ist mit 600 Punkten bewertet; das entspricht 34,97 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2279 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 80,44 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2279?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2279 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.