GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2278: Autologe Tabula-externa-Osteoplastik mit Deckung eines…

Autologe Tabula-externa-Osteoplastik mit Deckung eines Schädel- oder Stirnbeindefektes (Kranioplastik)

Die GOÄ-Ziffer 2278 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Autologe Tabula-externa-Osteoplastik mit Deckung eines Schädel- oder Stirnbeindefektes (Kranioplastik)“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt V. Knochenchirurgie). Sie ist mit 3500 Punkten bewertet; das entspricht 204,01 € beim einfachen und 469,21 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Beschrieben wird die autologe Tabula-externa-Osteoplastik mit Deckung eines Schädel- oder Stirnbeindefektes, also die Kranioplastik unter Verwendung körpereigenen Knochenmaterials. Dabei wird die äußere Knochenlamelle (Tabula externa) des Schädels entnommen und zur Deckung eines bestehenden Knochendefekts am Schädeldach oder am Stirnbein verwendet, etwa nach vorausgegangenen Trepanationen, Traumata, Tumoroperationen oder anderen Eingriffen, die einen Substanzverlust am Schädelknochen hinterlassen haben. Ziel der Leistung ist der Verschluss des Defekts mit körpereigenem Material, um Schutz für das darunterliegende Gehirn und eine ästhetisch unauffällige Kontur wiederherzustellen. Die Ziffer ist auf die autologe, also körpereigene Deckungsvariante beschränkt und unterscheidet sich damit von einem Verschluss mit alloplastischem oder Fremdmaterial.

Gebühren und Steigerungssatz

3500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach204,01 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach469,21 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach714,02 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2278

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2278?

Die GOÄ-Ziffer 2278 steht für „Autologe Tabula-externa-Osteoplastik mit Deckung eines Schädel- oder Stirnbeindefektes (Kranioplastik)“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2278?

Die GOÄ-Ziffer 2278 ist mit 3500 Punkten bewertet; das entspricht 204,01 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2278 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 469,21 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2278?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2278 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.