GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2277: Redressement einer Beinverkrümmung

Redressement einer Beinverkrümmung

Die GOÄ-Ziffer 2277 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Redressement einer Beinverkrümmung“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt V. Knochenchirurgie). Sie ist mit 567 Punkten bewertet; das entspricht 33,05 € beim einfachen und 76,01 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer bildet das Redressement einer Beinverkrümmung ab, also die operative oder unter Anästhesie durchgeführte manuelle beziehungsweise instrumentelle Aufrichtung und Begradigung einer Achsenfehlstellung des Beins, ohne dass hierfür der Knochen durchtrennt wird. Angewendet wird sie bei Beinfehlstellungen, die durch schrittweises oder einmaliges Geraderichten korrigiert werden können, etwa bei bestimmten kindlichen Verkrümmungen oder posttraumatischen Achsabweichungen, bei denen die Weichteil- und Knochenverhältnisse ein Redressement ohne operative Osteotomie zulassen. Die Leistung grenzt sich damit klar von den Osteotomie-Ziffern ab, bei denen der Knochen aktiv durchtrennt und anschließend fixiert oder distrahiert wird: Beim Redressement steht die Korrektur durch Aufrichtung und Lagerung im Vordergrund, nicht die Durchtrennung des Knochens.

Gebühren und Steigerungssatz

567 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach33,05 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach76,01 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach115,67 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2277

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2277?

Die GOÄ-Ziffer 2277 steht für „Redressement einer Beinverkrümmung“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2277?

Die GOÄ-Ziffer 2277 ist mit 567 Punkten bewertet; das entspricht 33,05 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2277 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 76,01 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2277?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2277 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.