GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2274: Osteotomie eines großen Röhrenknochens – einschließlich…

Osteotomie eines großen Röhrenknochens – einschließlich Anbringens eines Distraktors

Die GOÄ-Ziffer 2274 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Osteotomie eines großen Röhrenknochens – einschließlich Anbringens eines Distraktors“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt V. Knochenchirurgie). Sie ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen und 248,01 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer bildet die Osteotomie eines großen Röhrenknochens einschließlich des Anbringens eines Distraktors ab. Sie wird angewendet, wenn ein großer Röhrenknochen, etwa Oberschenkel-, Schienbein- oder Oberarmknochen, zur Korrektur einer Fehlstellung oder zur kontrollierten Verlängerung durchtrennt und anschließend ein Distraktionsapparat angelegt wird, der die schrittweise Einstellung der gewünschten Knochenlänge oder -achse über einen längeren Zeitraum ermöglicht. Typische Anwendungsfälle sind ausgeprägte Achsabweichungen oder Beinlängendifferenzen, bei denen eine allmähliche, steuerbare Korrektur einer sofortigen starren Fixierung vorzuziehen ist. Die Abgrenzung zu Nummer 2273 erfolgt über die Größe des betroffenen Knochens, die Abgrenzung zu Nummer 2260 beziehungsweise zur entsprechenden Ziffer mit Osteosynthese über die Art der verwendeten Stabilisierungstechnik.

Gebühren und Steigerungssatz

1850 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach107,83 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach248,01 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach377,41 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2274

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2274?

Die GOÄ-Ziffer 2274 steht für „Osteotomie eines großen Röhrenknochens – einschließlich Anbringens eines Distraktors“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2274?

Die GOÄ-Ziffer 2274 ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2274 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 248,01 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2274?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2274 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.