GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2259: Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie am Schädeldach

Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie am Schädeldach

Die GOÄ-Ziffer 2259 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie am Schädeldach“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt V. Knochenchirurgie). Sie ist mit 1500 Punkten bewertet; das entspricht 87,43 € beim einfachen und 201,09 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Leistung beschreibt die Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie am Schädeldach. Sie wird angewendet, wenn im Bereich der Kalotte eine umschriebene Knochenentzündung, ein Sequester oder eine Knochennekrose operativ freigelegt und das erkrankte Gewebe entfernt werden muss, etwa nach vorausgegangenen Eingriffen, Traumata oder infektiösen Prozessen am Schädelknochen. Der Zugang und die Präparation unterscheiden sich wegen der Nähe zu Hirnhäuten und Gehirn deutlich von Eingriffen an den Extremitäten oder am Becken, weshalb die Lokalisation am Schädeldach als eigene Ziffer geführt wird. Von den Nummern 2256 bis 2258 grenzt sich die Leistung allein durch die anatomische Lage ab, während der eigentliche operative Vorgang – Eröffnung und Entfernung des kranken Knochengewebes – vergleichbar bleibt.

Gebühren und Steigerungssatz

1500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach87,43 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach201,09 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach306,01 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2259

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2259?

Die GOÄ-Ziffer 2259 steht für „Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie am Schädeldach“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2259?

Die GOÄ-Ziffer 2259 ist mit 1500 Punkten bewertet; das entspricht 87,43 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2259 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 201,09 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2259?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2259 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.