GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2258: Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie am Becken

Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie am Becken

Die GOÄ-Ziffer 2258 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie am Becken“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt V. Knochenchirurgie). Sie ist mit 1200 Punkten bewertet; das entspricht 69,94 € beim einfachen und 160,87 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Erfasst wird die Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie speziell am Becken, also an Anteilen des Os ilium, ischium oder pubis. Sie kommt zur Anwendung, wenn im Beckenknochen eine Entzündung mit Sequesterbildung, ein Abszess oder eine umschriebene Knochennekrose operativ freigelegt und das kranke Gewebe entfernt werden muss. Wegen der komplexen Anatomie des Beckens mit benachbarten Gefäß-, Nerven- und Organstrukturen sowie der oft größeren Ausdehnung des Zugangs unterscheidet sich der Eingriff vom Vorgehen an kleinen oder langen Röhrenknochen. Die Ziffer wird unabhängig von der Ursache der Knochenschädigung angesetzt, solange die Leistung in der operativen Eröffnung und Sanierung des Beckenknochens besteht, und grenzt sich damit klar von den Nummern 2256, 2257 und 2259 durch die Lokalisation ab.

Gebühren und Steigerungssatz

1200 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach69,94 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach160,87 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach244,81 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2258

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2258?

Die GOÄ-Ziffer 2258 steht für „Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie am Becken“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2258?

Die GOÄ-Ziffer 2258 ist mit 1200 Punkten bewertet; das entspricht 69,94 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2258 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 160,87 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2258?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2258 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.